Ihr Partner im Steuerrecht in Memmingen und Umgebung

 

Aktuelle Informationen

Eine Dienstleistung Ihrer Kanzlei in Zusammenarbeit mit der DATEV eG.

Dieser Bereich ist für unsere Mandanten zugänglich. Innerhalb des Mandantenbereiches ist teilweise ein geschützter Zugang notwendig. Dort haben Sie als Mandant unter anderem Zugriff auf die tagaktuellen Nachrichten der DATEV-Infothek, zu den Themen Steuern und Recht, sowie zu unserer monatlich erscheinenden Mandanten-Monatsinfo. Der geschützte Bereich ist mit einer separaten Zugangskennung versehen, die Sie in der Kanzlei erfragen können.

Zugang erhalten Sie auch auf Anfrage mit unserem
Kontaktformular.

 

 

 

 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Sonstige 
Donnerstag, 02.05.2024

Kein Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im Außenbereich

Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes auf einem Grundstück im Außenbereich, wenn das Vorhaben keinen Privilegierungstatbestand erfüllt. So entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 K 461/22).

Auf dem mit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebauten Grundstück beabsichtigten die beiden Klägerinnen u. a. den Bau einer Zwingeranlage zur Errichtung eines Tierschutzhofes, welcher durch einen Tierschutzverein betrieben werden soll. Der Verein möchte rumänische Straßenhunde nach Deutschland bringen, auf dem Hof betreuen und an Dritte vermitteln. Den Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Baugenehmigung lehnte der Landkreis ab. Bei dem Vorhaben handele es sich nicht um ein im Außenbereich privilegiertes Vorhaben, weshalb es am konkreten Standort nicht umgesetzt werden dürfe. Hiergegen wandten sich die Klägerinnen zunächst erfolglos mittels Widerspruchs und sodann mit ihrer Klage. Sie verwiesen insbesondere auf erhebliche Lärmemissionen, die von den zu betreuenden Hunden ausgingen. Deshalb könne ihr Vorhaben nicht gebietsverträglich in einem Baugebiet oder im Innenbereich der beigeladenen Ortsgemeinde untergebracht werden.

Das Gericht wies die Klage jedoch nach Inaugenscheinnahme ab. Das Vorhaben sei im Außenbereich unzulässig, weil es keinen Privilegierungstatbestand erfülle. Der Tierschutzhof könne zwar wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung nicht im Innenbereich der Ortsgemeinde, sondern nur in deren Außenbereich ausgeführt werden. Weitere Voraussetzung sei nach den maßgeblichen gesetzlichen Wertungen jedoch, dass das konkret beabsichtigte Vorhaben gerade bevorzugt und billigenswert im Außenbereich errichtet werden solle. Daran fehle es hier, weil es nach Größe und Ausmaß sowie wegen unzureichender Lärmschutzmaßnahmen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umgebung habe und so die Naherholungsfunktion des Außenbereichs beeinträchtige.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Mandanten-Monatsinfo


 

Die Mandanten-Monatsinfo ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft. Unseren Mandanten bieten wir die Mandanten-Monatsinfo kostenlos als PDF zum Download an.

Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

PDF  Mandanten-Monatsinfo Mai 2024  (Mai 2024)





 


  


Trialog


Trialog ist das Unternehmermagazin der DATEV und Ihres Steuerberaters. Das Magazin beschäftigt sich mit Themen, die jeden mittelständischen Unternehmer betreffen: Marketing und Vertrieb, Personal und Führung, Wirtschaft und Recht, Steuern und Finanzen sowie Leben und Soziales.

An dieser Stelle bieten wir Ihnen die aktuelle Ausgabe des Unternehmermagazins der DATEV an.

Sofern Sie weitere Ausgaben des Trialog einsehen möchten klicken Sie bitte hier.